Häufig gestellte Fragen: |
Wer ist der Versicherungsträger bei Handyschutz24 ? Die AXA Versicherung AG mit Hauptsitz in Köln |
Mein Gerät ist älter als 3 Monate. Kann ich dieses auch versichern lassen ? Nein, leider nicht. Das Gerät darf nicht älter als 3 Monate sein
(Rechnungsdatum). |
Wo erfahre ich, wieviel mein Gerät ohne Vertrag wert ist/war ? Sie erfahren es von Ihrem Bezugshändler oder bei uns. Der
Versicherungswert ist immer der Kaufpreis ohne Bezuschussung durch den Anbieter.
|
Ich habe ein Prepaid-Handy, kann ich dieses auch versichern
? Ja, die Versicherung ist für alle Handys, ob Prepaid oder Vertrag,
möglich |
Ich habe ein Gerät, dessen Kaufpreis über 400 EUR liegt/lag. In welchem
Paket sollte ich es versichern ? Damit Sie nicht unterversichert
sind, empfehlen wir Ihnen das PremiumPLUS-Paket mit 600,- € Höchstleistung, für
4,95 € pro Monat |
Kann die Versicherung auch für etwas anderes als ein Handy abgeschlossen
werden ? Ja, auch für PDAs, MDAs, XDAs, PocketPCs und Smartphones. |
Wie lange läuft der Handyschutz24-Vertrag? Die Laufzeit des
Vertrages beträgt 24 Monate, maximal 36 Monate. |
Was erhalte ich nach Abschluss des Handyschutz24-Vertrags
? Sie erhalten nach Eingang des Auftrages ein Info-Brief mit dem
offiziellen Versicherungsschein, den Vertragsbedingungen, Verbraucher-Infos,
Hotline-Nummern sowie Infos zur Schadensregulierung. |
Wie zahle ich die Prämie zum Handyschutz24 ? Immer monatlich
zum 1. im Lastschriftverfahren. |
Wann beginnt der Versicherungsschutz ? Der
Versicherungsschutz beginnt bei erfolgreichem Einzug der ersten Prämie zu dem in
der Versicherungsbestätigung genannten Zeitpunkt. |
Was muss ich tun, wenn mein Handy gestohlen wurde, bzw. defekt ist
? Sie rufen einfach die Handyschutz24-KundenHotline an. Die
Rufnummer erhalten Sie mit den Versicherungsunterlagen. Dort wird Ihnen dann die
weitere Vorgehensweise mitgeteilt. |
Was ist wenn die Versicherungshöchstleistung im Schadenfall
überschritten wird ? Ist die Versicherungshöchstleistung im
Schadenfall überschritten, zahlen Sie als Versicherungsnehmer den
Differenzbetrag zum Rechnungsbetrag (Unterdeckung). |
Gilt der Handyschutz24 auch für ein verlorengegangenes Handy
? Nein, gegen Verlieren oder Vergessen kann man ein Handy nicht
versichern. In diesem Fall kann die Versicherung nicht in Anspruch genommen
werden. |
Sind bei einem Diebstahl die dadurch entstandenen Telefongebühren
mitversichert ? Ja, bei dem StandardPLUS-, dem PremiumPLUS- und dem
PlatinumPLUS-Paket sind bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub und Plünderung
Telefongebühren bis max. 100,- € (abhängig vom jeweiligen Paket) innerhalb der
Versicherungslaufzeit mitversichert |
Ist mein beim Mobilfunkgerät mitgesandtes oder nachträglich erworbenes
Zubehör (Speicherkarte, etc.) mitversichert ? Nein, etwaige
Zubehörteile, wie zum Beispiel die Speicherkarte, Ladegerät oder ähnliches sind
nicht im Versicherungsschutz inbegriffen. |
Muss ich noch sonstige Zusatzkosten (Abschlussgebühr etc.) tragen ? Nein, es fallen nur die monatlichen Versicherungsprämien für das von Ihnen abgeschlossene Versicherungs-Paket an. |
|
|
|